Verwaltung Marktgemeinde Vestenbergsgreuth
Marktgemeinde Vestenbergsgreuth
Dutendorfer Straße 22
91487 Vestenbergsgreuth
09163 995406
09163 995407
EMail
Erster Bürgermeister Bernd Müller
01512 2727108
Öffnungszeiten des Rathauses
Das Rathaus ist jeden Montag von 14.00 bis 18.00 Uhr (und nach Vereinbarung) für Sie geöffnet.
Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch www.vg-hoechstadt.de
Die Verwaltungsarbeit
Der Markt Vestenbergsgreuth gehört seit 1978 der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt an, zu der auch noch die Gemeinde Gremsdorf, der Markt Lonnerstadt und der Markt Mühlhausen gehören. Die Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch wurde im Zuge der Gebietsreform mit Wirkung vom 01.05.1978 gebildet.
Die Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch zählt derzeit ca. 7.000 Einwohner und umfasst eine Fläche von ca. 84 km². Die Mitgliedsgemeinden liegen rings um die ehemalige Kreisstadt Höchstadt a. d. Aisch, die nicht zur Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch gehört. Der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft ist somit zentraler Punkt innerhalb des Verwaltungsbereiches.
Die Mitgliedsgemeinden haben als selbständige Kommunen über alle örtlichen Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Lediglich die Verwaltungsarbeiten werden zentral in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Höchstadt abgewickelt. Insoweit ist die Verwaltungsgemeinschaft Behörde der jeweiligen Mitgliedsgemeinden und an Weisungen der Bürgermeister gebunden.
Darüber hinaus vollzieht sie, von einigen Ausnahmen abgesehen, in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die der Staat den Gemeinden zur Erledigung zugewiesen hat, wie z. B. Meldewesen, Personalausweis, Reisepass, Standesamtswesen usw.
Während die Entscheidungen in den Mitgliedsgemeinden – je nach Wichtigkeit und der Regelungen in der jeweiligen Geschäftsordnung – vom Ersten Bürgermeister oder vom Gemeinderat getroffen werden, ist für die Angelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft (Personal-, Haushalts-, und Organisationsfragen etc.) der Gemeinschaftsvorsitzende oder die Gemeinschaftsversammlung zuständig. Außerdem hat jede Verwaltungsgemeinschaft einen Leiter der Geschäftsstelle.
Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch ist Anlaufstelle der Bürger und hält viele Formblätter und Anträge bereit, auch wenn für die Bearbeitung ein anderes Amt zuständig ist.