Breitbandförderung der Marktgemeinde Vestenbergsgreuth
Die Marktgemeinde Vestenbergsgreuth beteiligt sich an den Breitband-Förderprogrammen des Freistaates Bayern.
Ziel ist der Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Internetverbindungen.
Wir informieren Sie auf dieser Seiten über den aktuellen Stand der Verfahren und veröffentlichen alle notwendigen Dokumente.
3. Breitband Förderverfahren gemäß BayGibitR
Die Marktgemeinde Vestenbergsgreuth beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.
Förderschritt 4
Der Markt Vestenbergsgreuth führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren auf Basis förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) durch.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über den folgenden Link:
https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av24084b
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Förderschritt 3
Der Markt Vestenbergsgreuth hat eine Markterkundung gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Das Ergebnis kann in der nachfolgenden Datei eingesehen werden:
Markt_Vestenbergsgreuth_Markterkundung_Ergebnis
Förderschritt 2
Um den Vorrang des privatwirtschaftlichen Ausbaus von Gigabit-fähigen Breitbandnetzen zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum zu beschränken, führt der Markt Vestenbergsgreuth in Vorbereitung eines geförderten Netzausbaus gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0 Bund)“ sowie der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR)“ eine kombinierte Markterkundung durch.
Die Veröffentlichung des kombinierten Markterkundungsverfahrens (MEV) sowie weitere Unterlagen finden sie nach der Anmeldung im zentralen Online-Portal des Projektträgers:
https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do
Die nach Gigabit-RL 2.0 Bund veröffentlichte Adressliste und die veröffentlichte Kartendarstellung gelten auch für die Markterkundung nach BayGibitR. Die Rückmeldung eines Netzbetreibers zu bestehender oder geplanter Versorgung wird die Kommune in beide Verfahren (nach Gigabit-RL 2.0 Bund und BayGibitR) einfließen lassen, eine doppelte Rückmeldung ist nicht notwendig.
Förderschritt 1
Der Markt Vestenbergsgreuth plant die Inanspruchnahme von Fördermitteln zum Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen. In der aktuellen Phase ist noch nicht bekannt, für welche Adressen eine Förderung in Anspruch genommen werden kann. Hierzu wurde eine Adressliste des gesamten Versorgungsbereichs des Marktes Vestenbergsgreuth auf der oben genannten Plattform zur Verfügung gestellt.
Die Kommune führt ein kombiniertes Markterkundungsverfahren gemäß „Hinweisdokument kombiniertes Markterkundungsverfahren“ (veröffentlicht unter Punkt 2 auf dem Portal des Bayerischen Breitbandzentrums:
https://www.schnelles-internet.bayern.de/gigabit/musterdokumente.html) durch.
Der Markt Vestenbergsgreuth hat im Jahr 2021 für den gesamten Versorgungsbereich eine Analyse der Breitbandversorgung für jedes Gebäude erstellen lassen, um die „Weißen Flecken“ mit Bitraten von unter 30 Mbit/s und „Grauen Flecken“ mit Bitraten unter 100 Mbit/s zu analysieren.
Diese Analyse erlaubt es, die Entwicklung des Breitbandausbaus für jedes Anwesen in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft grafisch darzustellen.
Die Ergebnisse sind von der Breitbandberatung Bayern GmbH veröffentlicht worden und können mit einem Klick über diesen Link (bitte anklicken) eingesehen werden.
2. Breitband Förderverfahren
Die Marktgemeinde Vestenbergsgreuth beteiligt sich zum zweiten Mal am Breitband Förderprogramm des Freistaates Bayern. Ziel dieses 2. Verfahrens ist es, weitere „ Weißen Flecken – Breitbandanschlüsse unter 30 Mbit/s im Download“ zu erschließen.
Förderschritt 1
Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand zur Verfügung stehender Informationen und / oder öffentlich zugänglicher Quellen (u. a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.
Die Karte der Ist-Versorgung für die Marktgemeinde Vestenbergsgreuth kann nachfolgend abgerufen werden.
Förderschritt 2
Markterkundung Bekanntmachung (20.07.2018)
Die Marktgemeinde Vestenbergsgreuth veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investitoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.
Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.
Die Marktgemeinde Vestenbergsgreuth bittet daher mit dem nachfolgenden Aufruf alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 28.08.2018 an der Markterkundung zu beteiligen.
Förderschritt 3
Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat der Markt Vestenbergsgreuth vom 28.07.2018 bis zum 28.08.2018 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markerkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Förderschritt 4
Dieses Verfahren wurde aus gegebenem Anlass aufgehoben!
Der Markt Vestenbergsgreuth führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.
Der Markt Vestenbergsgreuth bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung, Angebote bis zum 22.08.2019 einzureichen.
Förderschritt 4 - Wiederholung
Auswahlverfahren Bekanntmachung (02.10.2019)
Der Markt Vestenbergsgreuth führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.
Der Markt Vestenbergsgreuth bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung, Angebote bis zum 19.11.2019 einzureichen.
Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Abgabe der Angebote bis Donnerstag, den 12.12.2019, verlängert wurde.
Förderschritt 5 - Auswahlverfahren (Ergebnis 01.04.2020)
Auswahlverfahren (Ergebnis 01.04.2020)
Folgend finden Sie die Bekanntmachung des Marktes Vestenbergsgreuth bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR).
Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid (14.12.2020)
Zuwendungsbescheid (14.12.2020)
Der Zuwendungsbescheid im 2. Breitband-Förderverfahren des Marktes Vestenbergsgreuth für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern wurde am 10.12.2020 ausgestellt.
Förderschritt 7 - Kooperationsvertrag (21.01.2021)
Kooperationsvertrag (21.01.2021)
In der folgenden Datei sehen Sie die Bestätigung des Marktes Vestenbergsgreuth zum Kooperationsvertrag
1. Breitband Förderverfahren
Förderschritt 1
Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u. a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.
Die Karte der Ist-Versorgung für die Marktgemeinde Vestenbergsgreuth kann hier abgerufen werden.
Förderschritt 2
Die Marktgemeinde Vestenbergsgreuth veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investitoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.
Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.
Die Marktgemeinde Vestenbergsgreuth bittet daher mit dem hier hinterlegten Aufruf (bitte anklicken) alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 03.06.2015 an der Markterkundung zu beteiligen.
Weiterführende Informationen zu diesem Breitbandförderprogramm erhalten Sie auf der Internetseite www.schnelles-internet-in-bayern.de/
Förderschritt 3
Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat der Markt Vestenbergsgreuth vom 28.04.2015 bis zum 03.06.2015 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung sind im nachfolgenden Dokument beschrieben.
Förderschritt 4
Der Markt Vestenbergsgreuth führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.
Förderschritt 5
Der Markt Vestenbergsgreuth hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Entscheidung nach Nr. 5.6 BbR getroffen.
Förderschritt 6
Dem Markt Vestenbergsgreuth ist am 06.06.2016 der Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern überreicht worden.
Förderschritt 7
In der folgenden Datei finden Sie die Bestätigung des Marktes Vestenbergsgreuth zum Kooperationsvertrag.
Förderschritt 8
Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Nr. 9 der Richtlinie des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) sowie die Karte der finalen Erschließungsgebiete können unter folgenden Links eingesehen werden.