Verordnungen sind von der Gemeinde aufgrund von Gesetzen erlassene Rechtsvorschriften zur Regelung gemeindlicher Aufgaben.
Die Gemeinde kann, im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Verordnungen erlassen, wenn sie dazu durch besondere Rechtsvorschriften ermächtigt ist. Der Erlass ist grundsätzlich Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises.
Hinweis
Die auf dieser Seite veröffentlichten Verordnungen der Gemeinde dienen lediglich als Information an die Bevölkerung. Der aktuelle Rechtsstand ist immer den jeweiligen amtlichen Bekanntmachungen in den Amtsblättern zu entnehmen.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Formularcenter
Digitales Amtsblatt
Heimat-Info-App
Marktgemeinderat
Ortsplan
Website der VG
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