Finanzhilfe-Aktion für Hochwasser-Geschädigte (Privathaushalte)

Betroffene können die Soforthilfe beim Landratsamt beantragen. Anträge sind spätestens bis zum 30. September 2021 einzureichen, später eingehende Anträge können grundsätzlich keine Berücksichtigung mehr finden.

 

 

Die Antragsformulare und Richtlinien sind unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/hochwasser-soforthilfe/ erhältlich.

Anträge sind bitte mit Unterschrift an die Wirtschaftsförderung des Landkreises per Post, E-Mail (wirtschaftsfoerderung@erlangen-hoechstadt.de) oder Fax 09131 803 491270 zu senden.  Die Adresse ist in den Formularen bereits eingedruckt.

Weitere Auskünfte gibt gerne die Wirtschaftsförderung unter der Rufnummer 09131 803 1270.

 

Die jeweils aktualisierten Informationen und Antragsformulare können Sie auch entnehmen unter:

Aktualisierte Informationen und Antragsformulare